Tarifverträge zur Zeit- und Leiharbeit

Bisher wurde mit dem Begriff "Leiharbeit" häufig Lohndumping verbunden. Die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften sorgen für eine neue Qualität in der Leiharbeitsbranche und beinhalten die Chance, die Leiharbeit zu einer ganz normalen Tarifbranche zu entwickeln.
Die Tarifverträge beinhalten sowohl für West- als auch für Ostdeutschland die 35-Stunden-Woche, Urlaubsregelungen, Sonderzahlungen und Arbeitsbedingungen, die über dem bisherigen Standard in der Leiharbeitsbranche liegen.
Die Vorteile der Tarifverträge können jedoch nur dann gesichert und ausgebaut werden, wenn sich die Beschäftigten der Zeitarbeit gewerkschaftlich organisieren. Das ist Voraussetzung für die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften in zukünftigen Tarifverhandlungen. Außerdem:
Grundsätzlich gelten die Tarifverträge des DGB und seiner Gewerkschaften nur für Beschäftigte, die Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind!
Die Tarifverträge des DGB |
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Auf den Seiten des Bundesvorstands sind alle zur Zeit geltenden DGB-Tarifverträge zur Zeit- bzw. Leiharbeit übersichtlich zusammengestellt. Neben den Entgelttarifverträgen, die im Schwerpunkt über Lohn und Gehalt Auskunft geben, gibt es hier auch die Manteltarifverträge. Sie regeln z.B. Urlaub und Arbeitszeiten sowie Zuschläge bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
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Neuer Tarifvertrag bei START Zeitarbeit NRW |
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[17. September 2010] Der DGB und seine Gewerkschaften haben für alle Standorte der START Zeitarbeit GmbH in NRW einen neuen Entgelttarifvertrag vereinbart.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 30.9.2012 und sieht Entgelterhöhungen in zwei Stufen vor. Zum 1.10.2010 steigen die Entgelt in der EG1 und EG2 am 1.10.2011 erfolgt dann eine weitere Erhöhung. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Entgelte in der Laufzeit des neuen Tarifvertrages:
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Neuer Tarifvertrag bei START Zeitarbeit NRW
| Entgelt- gruppe | Beschreibung | Beschäftigungsdauer 1. - 6. Monat | Beschäftigungsdauer 7. - 12. Monat | Beschäftigungsdauer ab dem 13. Monat |
| 1 | Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern | ab 01.10.2010: 8,05¤ ab 01.10.2011: 8,36¤ | ab 01.10.2010: 8,15¤ ab 01.10.2011: 8,46¤ | ab 01.10.2010: 8,40¤ ab 01.10.2011: 8,71¤ |
| 2 | Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern, die über die in der Entgeltgruppe 1 erforderliche Zeit hinausgeht sowie Einarbeitung erfordert | ab 01.10.2010: 8,65¤ ab 01.10.2011: 8,96¤ | ab 01.10.2010: 8,85¤ ab 01.10.2011: 9,11¤ | ab 01.10.2010: 9,05¤ ab 01.10.2011: 9,31¤ |
| 3 | Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern: Arbeitsentgelt nach dem im Betrieb des Entleihers geltenden Entgeltabkommen in Höhe von: | 85% | 90% | 95% sowie ab dem 19. Monat 100 % |

