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Was ist Leiharbeit?

Von Leiharbeit (bzw. Zeitarbeit) wird gesprochen, wenn Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer-/innen) durch ein Unternehmen (Verleihunternehmen/Leiharbeits- oder Zeitarbeitsfirma) an ein anderes Unternehmen (Entleiher) "verliehen" werden. Die offizielle Bezeichnung hierfür ist "gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung". Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Zeitarbeit bzw. Leiharbeit galt in der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit als private Arbeitsvermittlung und war verboten, da das Recht zur Arbeitnehmerüberlassung bis 1967 bei der Bundesanstalt für Arbeit (heute: Bundesagentur für Arbeit) monopolisiert war. 1972 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Einbeziehung der Arbeitnehmerüberlassung in das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit der Berufswahl war. Damit war das gesetzliche Verbot aufgehoben.

Als Folge eines rasanten Anstiegs des nunmehr legalisierten Verleihgewerbes breiteten sich jedoch ebenso rasch Missstände aus. Zahlreiche Verleiher hielten ihre Arbeitgeberpflichten nicht ein. Insbesondere mit der Abführung von Steuern und Sozialabgaben nahmen sie es nicht so genau. Auch auf gewerkschaftlichen Druck hin, wurde daher 1972 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verabschiedet.

Leider sind die Bedingungen, unter denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden, vielfach noch immer sehr viel schlechter, als es bei "normalen" Arbeitsverhältnissen der Fall ist.

Arbeitnehmerüberlassung zeichnet sich durch ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, Verleihunternehmen und Entleihunternehmen aus: Der Leiharbeitnehmer ist bei einer so genannten Zeitarbeitsfirma angestellt. Er erbringt seine Arbeitsleistung im Gegensatz zu einem „normalen" Arbeitnehmer allerdings nicht in der Zeitarbeitsfirma, sondern wird von diesem an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. Zwischen den Leiharbeitnehmern und den entleihenden Unternehmen kommt keine vertragliche Bindung zustande.


Wo gibt es Leiharbeit?

Mittlerweile sind Leiharbeitskräfte in allen Branchen und mit allen Qualifikationen vertreten, im kaufmännischen als auch im gewerblichen Bereich.

Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Betriebe, die dem Bauhauptgewerbe zugeordnet sind. In diese Betriebe dürfen gewerbliche Mitarbeiter kraft Gesetz nicht überlassen werden.