Checklisten

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind Leiharbeitnehmer so zu entlohnen, wie die regulären Beschäftigten im Entleihbetrieb auch. Es gibt allerdings eine Ausnahme, die sich fast alle Leih- und Zeitarbeitsfirmen zu Nutze machen: Wenn ein Tarifvertrag Abweichungen zulässt!
Eine Reihe von Unternehmen in der Branche haben mit, unserer Auffassung nach, fragwürdigen gewerkschaftsorganisationen Tarifverträge vereinbart. Hierzu gehört vor allem der Tarifvertrag der Interessensgemeinschaft Nordbayrischer Zeitarbeitsunternehmen e.V. (INA) mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB). Wohlklingende Namen, doch lassen sie sich nicht täuschen. Riskieren Sie nicht, ausgebeutet zu werden oder zu Dumpinglöhnen beschäftigt zu werden. Es liegen Hinweise vor, dass der ohnehin schon niedrige Tariflohn vielfach von den Unternehmen unterlaufen wird, da der CGB die Einhaltung nicht kontrolliert!
Eine Zeitarbeitsfirma, die einem der großen Branchenverbände (BZA und IGZ) angehört, zahlt entweder den Lohn des Entleihbetriebes oder wendet die Tarifverträge des DGB an! Eine Liste, mit den von uns bewerteten Zeitarbeitsfirmen, finden sie in der Rubrik "Unternehmen"!
Seriöse Verleihfirmen zahlen dem Arbeitnehmer in dem vereinbarten Überlassungszeitraum auch dann den Lohn, wenn sie ihn nicht beschäftigen können. Hierzu sind die Unternehmen verpflichtet!
Für die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche ist die Auswahl der richtigen Firma nicht leicht. Und wenn es an die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages geht, gibt es auch einiges zu beachten. Kommt der Leiharbeitnehmer dann in den Entleihbetrieb, hat der dortige Betriebs- bzw. Personalrat auch für diese Beschäftigten Mitbestimmungsrechte.
Für die Firmensuche, den Arbeitsvertrag und die Rechte des Betriebs-/Personalrats haben wir Checklisten erstellt!.
Checkliste Firmensuche |
|
![]() |
Während der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) Tarifverträge vereinbart hat, haben so genannte „christliche" Gewerkschaften mit einzelnen Zeitarbeitsfirmen und Arbeitgeberverbänden so genannte Billig-Tarifverträge mit niedrigeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingungen vereinbart. Das erschwert die Suche nach der richtigen Leiharbeitsfirma. Unsere Checkliste "Firmensuche" unterstützt Sie bei der Auswahl.
|
Checkliste Arbeitsvertrag |
|
![]() |
Grundlage der Tätigkeit eines Leiharbeitnehmers ist der Arbeitsvertrag mit einem Verleiher, der die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung hat. Was muss in einem schriftlichen Arbeitsvertrag mindestens stehen?
|
Checkliste Betriebs-/Personalrat |
|
![]() |
Leiharbeit ist zunehmend ein betriebliches Instrument, um Lohnstandarts zu senken und Stammbelegschaften unter Druck zu setzen. Deshalb sollten betriebliche Interessenvertretungen in den Entleihfirmen, also Betriebs- und Personalräte, Einfluss darauf nehmen, in welchem Umfang Leiharbeitnehmer/-innen eingesetzt werden und welche Tarifverträge für die Leiharbeitsbeschäftigten zur Anwendung kommen sollen. Die Gewerkschaften im DGB helfen den Betriebs- und Personalräten diese Aufgabe zu bewältigen. Nach der EU-Richtlinie "equal pay" (gleiche Entlohnung) und "equal treatment" (Gleichbehandlung) bemühen sich die DGB-Gewerkschaften gemeinsam mit den Betriebs- und Personalräten darum, dass entliehende Arbeitnehmer/-innen der gleiche Lohn und die gleiche Arbeitszeit zugestanden wird, wie den Festangestellten. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebs-/Personalrates des Einsatzbetriebes?
|


